|
Sozialpädagogische Familienbetreuung III.C. 1. Funktion und Ziele 1.1 Definition Kurzbeschreibung Die Sozialpädagogische Familienbetreuung ist eine längerfristige Betreuung von Familien zur Lösung von erzieherischen, psychischen, materiellen und sozialen Problemen. Das Angebot wendet sich an die gesamte Familie. Das Betreuungskonzept für die jeweilige Familie wird in enger Zusammenarbeit mit der Jugendwohl-fahrtsbehörde erstellt. Die Beratung und Betreuung wird im familiären Umfeld der zu betreuenden Familie durchgeführt. Ziel Förderung der Eigenverantwortlichkeit, der Ressourcen und der Problemlösungskompetenz der Familie, Stärken der elterlichen Erziehungskompetenz, um die Kinder wieder dem Kindeswohl gemäß zu fördern und zu erziehen. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Aufgaben (wieder) eigenständig und selbstverantwortlich wahrzunehmen. Zielgruppe Kinder, Jugendliche und deren Eltern 1.2.1 Zuweisungskriterien, die einzeln bzw. kumulativ vorliegen · Bei psychischer Überlastung von Familien mit Einzelkrisen (Tod, Trennung, Scheidung, Haft) · Alleinige Verantwortung eines Elternteiles für die Familie · Stark problembeladene Familien bei psychosozialer und/oder materiell-ökonomischer Mehrfach-belastung, Überforderung der Eltern, Sozialisierungsdefiziten · Familien mit chronischen Struktur- bzw. Ressourcenkrisen (eingeschränkte organisatorische Fähigkeit in der Alltagsbewältigung) · Bei Verhaltensproblemen oder Entwicklungsdefiziten einzelner Familienmitglieder · Gefährdung des Kindeswohls / des Wohles eines/einer Jugendlichen – umfasst Formen riskanter Lebensbedingungen, die eine Gefahr der Desintegration nach sich ziehen bzw. eine gelungene Entwicklung gefährden und die Entfaltung lebensbewältigender Handlungsfähigkeit nicht erwarten lassen 1.2.2. Ausschließungsgründe · Bei Unfreiwilligkeit · Massiven sozialen Störungen, sodass eine Fremdunterbringung erforderlich ist · Gewalt gegen BetreuerInnen 1.3 auswahl des Dienstes · Es ist die gelindeste zum Ziel führende Maßnahme anzuwenden · Bei der Auswahl des Dienstes sind die Grundsätze Zweckmäßigkeit, Objektivität und Sparsamkeit anzuwenden · Auf Makro Ebene ist auf Kontinuität sozialräumlicher Einbettung zu achten · Unterstützendes und problemlösendes Handeln ist gemäß der Prinzipien: Wahrnehmen, Ordnen, Teilnehmen, Für-Möglichhalten, zu organisieren und auf die Zielperson unter Berücksichtigung ihres Lebenssettings auszuwählen und abzustimmen
2. Leistungsangebot 2.1 Grundsätze und Methodische Grundlagen Das Leistungsangebot, das in eine Planungs- und Handlungsphase zu unterteilen ist, hat sich an sozialpädagogisch/sozialarbeiterischen Konzepten zu orientieren: · Empowerment · Case Management (Kontinuität in der Betreuung) · Netzwerkansatz · Lebensweltorientierte Kinder- und Jugendhilfe · Hilfe zur biografischen Lebensbewältigung 2.2 Pädagogische Betreuungsarbeit Die pädagogische Betreuungsarbeit soll insbesondere folgendes bewirken: · Entwicklung der Familie aus systemischer Sicht · Förderung der altersadäquaten, individuellen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen · Stärkung und Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern · Entwickeln und Fördern der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit innerhalb der Familie · Unterstützung bei der eigenständigen Organisation des Haushaltes · Aktivieren und Stärken familieneigener (und erforderlichenfalls familienfremder) Ressourcen 2.3 Leistungsumfang Die Leistung ist wie folgt zu erbringen: · Vermittlung und Begleitung bei Arztbesuchen, Kindergarten, Schule und dergleichen · Hilfestellung bei Arbeits- und Wohnungssuche · Begleitung während einer Trennungsphase · Diagnose der spezifischen Problemsituation · Die Betreuung erfolgt stundenweise. Die geleisteten Betreuungsstunden sind in einem Monatsprotokoll schriftlich je Familie festzuhalten. · Die Betreuung erfolgt grundsätzlich gemäß Vereinbarung mit der zuständigen Jugendwohl-fahrtsbehörde und bewilligtem Leistungsumfang laut Betreuungsvertrag. Qualifikation Die Qualifikation des Personals hat den Anforderungen der Leistungsart bzw. der Funktion und der Ziele der Einrichtung (Punkt 1.) und den dafür formulierten Stellenbeschreibungen zu entsprechen. Die MitarbeiterInnen müssen eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen Bereich haben. BetreuerInnen ab 25 Jahren, mit Supervisions- und Selbsterfahrung und 2 Jahre einschlägiger Praxis. Weitere Voraussetzungen: Teilnahme an spezifischer berufsbegleitender Weiterbildung des Landes. Ausbildungsfelder: Sozialarbeit, Kindergarten-, Hort-, Heil-, Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete JugendarbeiterInnen, Sozial- und Lernbetreuung, Familienpädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaft. Je nach Anforderung des konkreten Arbeitsfeldes können (komplementäre) Zusatzqualifikationen erforderlich sein.
|