Leistungen

Hier ist ein Überblick über unser Portfolio an Leistungen.

Flexible Hilfen

Mit dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG) und dem Leitbild der steirischen Kinder- und Jugendhilfe wurden 2013 neue gesetzliche und handlungsleitende Grundlagen für eine moderne und zukunftsweisende Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Additivbetreuung unterstützt die pädagogische, psychosoziale Arbeit in stationären Unterbringungen als Ergänzungsmaßnahme im Einzelsetting.

HELP! ist eine intensivpädagogische Form der mittel- bis langfristigen Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer aktuellen individuellen Situation die Rahmen jeglicher Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sprengen. Die Zielgruppe sind folglich junge Menschen ab 16 Jahren (in Ausnahmefällen ab 15 Jahren) inklusive Wohnversorgung.

Bis zum Alter von 14 Jahren ist die aufsuchende Individualbetreuung HELP! in einer stationären Unterbringung oder bei den Eltern möglich.

Das ERziehungsNotfallSorgenTelefon. Es hilft bei Erziehungsfragen rund ums Kind, Schul- bzw. Lernproblemen und bietet Beratung bei unterschiedlichen Erziehungsstil und -ansichten der Eltern.

Weiters bietet es Unterstützungshilfen für Kinder im Falle von Scheidung oder Trennung. 

Jugendliche ab 16 Jahren bis zum 18. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis 21) werden in allen Lebenslagen begleitet.

Im mobil betreuten Wohnen leben Jugendliche in einer eigenen Wohnung und erlernen die Haushaltsführung und das Einhalten einer Tagesstruktur. Sie werden bei der Schaffung von Zukunftsperspektiven im beruflichen Kontext unterstützt.

Das übergeordnete Ziel ist die Übernahme von Verantwortung für sich selbst durch das Erlernen von Bewältigungsstrategien.

Diese Therapie behandelt schon aufgetretene Störungen, welche die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verhindern. Unterstützt werden dabei die Betroffenen, gleichermaßen wie die Erziehungsbetechtigten.

Die Zuweisung erfolgt über die Behörde, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Von dieser wird auch der Kostenanteil, welcher die Leistung der Krankenkassen übersteigt, übernommen.

Die Psychotherapie wird ausschließlich von eingetragegen Psychotherapeut*innen durchgeführt.

Psychologische Behandlung ist bei Problematiken der psychischen Funktionen wie beispielsweise Wahrnehmung, Bewegung, Sprache oder Gedächtnis, sowie bei gestörten Funktionsmustern und Interaktionsproblemen wie Verhaltensstörungen angezeigt.

Durchgeführt von eingetragenen Klinischen Psychlog*innen werden von der Behörde die Kosten, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, genehmigt, sofern die Problematiken im Zusammenhang mit der Sicherung des Kindeswohls stehen.

Erziehungsberechtigte werden im Rahmen der Psychologischen Behandlung zur eigenverantwortlichen Gewährleistung des Kindeswohls angeleitet und erlangen Kompetenzen zur Findung alternativer Lösungsstrategien.

scott webb obkbq4z3cua unsplash

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